Geplante Änderungen der Ampel-Koalition in Bezug auf Arbeitnehmer

Eine Kundin fragte mich, welche Änderungen die Ampel plant. Ich sagte „na, ich denke insbesondere massive Investitionen in erneuerbare Energien“. Sie sagte „nein, die Frage war auf Arbeitnehmer bezogen“. Leider musste ich gestehen, dass ich mich in diesem Zusammenhang noch nicht intensiv beschäftigt habe, sondern nur in Bezug auf die Branche der Personaldienstleistung (Der Koalitionsvertrag der Ampel liegt vor – OURLANCE connecting experts). 

Nun habe mich eingehender über die geplanten Änderungen der Ampel in Bezug auf Arbeitnehmer eingelesen und möchte dies teilen.  

Folgende Stichpunkte habe ich mir ohne Anspruch auf Vollständigkeit notiert … 

  • Mindestlohn: Einmalige Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro. 
  • Mini-/Midi-Jobs: Erhöhung auf 520 bzw. 1.600 Euro. 
  • Ökonomische Gleichstellung: „Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen …und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken“. Weiter soll die Lohnangleichung zwischen Ost und West voranschreiten. 
  • Befristungen: Beim Bund als Arbeitgeber sollen die sachgrundlosen Befristungen reduziert und Kettenbefristungen vermieden werden. 
  • Tarifbindung: Erhöhung der Tarifbindung, auch durch Lenkung der Öffentlichen Auftragsvergabe. 
  • Homeoffice: Das Homeoffice soll „als eine Möglichkeit der Mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung“ abgegrenzt werden, weiter soll zur Gestaltung auf sachgerechte und flexible Lösungen gesetzt werden. Die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer wurden bis zum 31.12.2022 verlängert. 
  • Inklusion: Verbesserte Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch Weiterentwicklung der neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber und Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe. 
  • Dienstwagenbesteuerung: noch stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausrichten. 
  • Schutz bei der Entsendung: Handhabung und Durchsetzung der Entsenderichtlinien zum besseren Schutz der Beschäftigten. 
  • Freistellungsansprüche:  Freistellungsansprüche werden erhöht, beispielsweise in Hinblick auf Pflege, Partnermonate beim Elterngeld, Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes oder Kinderkrankentage. 
  • Weiterbildung: soll lebenslang gestärkt werden, unter anderem durch finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung für die Beschäftigten. 
  • Mitbestimmung: Evaluierung des Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Verhinderung der missbräuchlichen Umgehung des geltenden Mitbestimmungsrechts. 
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Stärkung und Anpassung an die moderne Arbeitswelt, insbesondere auf Hinblick die psychische Gesundheit sowie einen Aktionsplan „Gesunde Arbeit“ ins Leben rufen. 

Weiter werden Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung als Instrument anerkannt. 

Die Ampel verspricht, keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters vorzunehmen. Verbesserte Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, sowie eine Modernisierung des Einwanderungsrechts sollen die Zahl der dringend benötigten Fachkräfte erhöhen.  

Fragen gerne direkt an:
Matthias Ruff
Geschäftsführender Partner
mr@ourlance.de
06227 6989302

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