Der Koalitionsvertrag der Ampel liegt vor

Welche Auswirkungen sind für die Branche der Personaldienstleistung zu erwarten?

„Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind notwendige Instrumente“! – Dies ist grundsätzlich ein positives Statement und hätte auch anders ausfallen können.

Arbeitnehmerüberlassung

  • Hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung sind keine Überraschungen zu erwarten. „Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüfen wir im Falle einer europäischen Rechtsprechung, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind.“ Dies müsste sowieso grundsätzlich geschehen.
  • Ab dem 01.04.2022 gelten laut Tarifvertrag für Zeitarbeiter in den beiden unteren Lohngruppen 10,88 bzw. 11,60 Euro pro Stunde. Die anderen acht Lohngruppen liegen über 12 Euro. Die Anhebung Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde hat somit einen, aber sicherlich nicht den entscheiden Einfluss auf die Branche in Summe.

Contracting – die Zusammenarbeit mit Selbständigen

  • Statusfeststellungsverfahren: „Nach der aktuellen Reform des Statusfeststellungverfahrens führen wir im Lichte der Erfahrungen einen Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden, um dieses zu beschleunigen und zu verbessern. Ziel ist, in der digitalen und agilen Arbeitswelt unbürokratisch Rechtssicherheit zu schaffen.“ Dies werte ich als sehr positives Zeichen!
  • Arbeitslosenversicherung: „Durch einen erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung unterstützen wir Selbstständige …“
  • Krankenversicherung: „Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.“
  • Rentenversicherungspflicht: „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“ Somit sollen nur die neuen Selbständigen erfasst werden und ist aus meiner Sicht realistischer einzuführen. Die Altersvorsorge mit Wahlfreiheit für private Vorsorgeprodukte lassen Optionen offen. Dies ist aus meiner Sicht positiv.

Hinsichtlich der Personalvermittlung/-beratung sind keine entscheidenden Neuerungen zu erwarten.

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen soll steigen, ein neuer „Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Neuorientierung“ kommen und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz modernisiert werden. Mit diesen Maßnahmen soll dem Fachkräftemangel begegnet werden.

Sicherlich: es kommt auf die Umsetzung an! Aber: aus meiner Sicht bietet der Koalitionsvertrag für die Branche der Personaldienstleistung eher positives! Ich bin gespannt!

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