Interim Einsätze mit fest angestellten Mitarbeitern 

Beim Contracting beauftragen Kunden Personaldienstleister mit der Durchführung von Projekten oder Aufgaben. Die Personaldienstleister wiederum beauftragen einzelne selbständige Spezialisten oder Unternehmen als Subunternehmer mit der Durchführung des Projektes. 

Manche Kundenunternehmen legen Wert darauf, nur mit fest angestellten Mitarbeitern zu arbeiten. Sie wollen oder können diese aber aus verschiedenen Gründen nicht selbst einstellen.  

Es gibt viele gute Gründe für die Zusammenarbeit mit externen Wissensarbeitern, wie z.B.:  

– Zugang zu spezialisiertem Know-how 

– Expertise auf Abruf und breitere Perspektiven 

– Variable Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit 

– Flexibilität und Skalierbarkeit 

– Konzentration auf Kernkompetenzen   

– Entlastung interner Ressourcen und Prozessoptimierung 

– Beschleunigte Projektumsetzung Implementierung und Time-to-Market 

Externe Wissensarbeiter steigern auch die Innovationskraft. Sie können frische Perspektiven und innovative Ideen ins Unternehmen bringen, die intern möglicherweise übersehen wurden. Häufig verfügen externe Experten über ein weitreichendes Netzwerk, welches noch zusätzlichen Mehrwert schaffen kann.  

OURLANCE bietet die Möglichkeit, externe festangestellte Experten einzusetzen. 

Die Vorgehensweise ist die gleiche wie beim Einsatz von Freelancern. Wir werden vom Kunden auf Basis eines Dienstvertrages beauftragt. Wir beauftragen dann per Dienstvertrag einen Lieferanten, der in diesem Fall eben kein Freelancer, sondern ein Unternehmen mit fest angestellten Experten ist. Somit sind beim Kunden ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter (des Partnerunternehmens von OURLANCE) im Einsatz.   

Bei dieser Konstruktion ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Spielregeln ebenso zu beachten wie beim Einsatz von Freelancern. Neben einer sauberen vertraglichen Grundlage ist es wichtig, dass diese Spezialisten nicht weisungsgebunden, fremdbestimmt und/oder in persönlicher Abhängigkeit arbeiten. Externe, die über Dienstverträge nach § 611 BGB eingesetzt werden, dürfen nicht in den Betrieb des Einsatzunternehmens eingegliedert werden. 

Das Compliance-Tool von OURLANCE prüft, ob eine Beauftragung externer Mitarbeiter rechtskonform ist und hat sich mehrfach in der Praxis bewährt. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.  

Viele Grüße

Matthias Ruff

 

 

 

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