Freelance auf internationaler Ebene
Freelancer sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken.
Laut ifo Institute würde durch eine bessere Ausnutzung von solo-selbständiger Wissensarbeit ein volkswirtschaftliches Wachstumspotential von mehr als 200 Mrd. Euro erzielt werden. Und dies nur in Deutschland! Laut des Instituts der deutschen Wirtschaft sind Firmen, welche in den Transformationsprozessen der Digitalisierung Freelancer einsetzen, erfolgreicher als Firmen, die darauf verzichten.
Doch wie ist dies international? Der weltweite Markt mit unabhängigen Auftragnehmern wird von Staffing Industry Analysts (SIA) auf rund 2.800 Milliarden Euro (2021) geschätzt.
Somit ist der Einsatz von Freelancer weltweit einer der wichtigsten Trends in der heutigen Arbeitswelt. Und dieser wird sich noch verstärken. Beispielsweise halten laut einer internationalen Umfrage (Unternehmen Fiverr, über 7000 Personen) 70 % der Generation Z die Freiberuflichkeit für eine interessante Karriereoption. Oberste Motivatoren für diese freie Art der Arbeit sind flexible Arbeitszeiten sowie Eigenverantwortung!
Doch wie gestaltet sich der rechtliche Einsatz von Freelancern international? SIA hat einen Bericht über die Art und Weise veröffentlicht, wie unabhängige Auftragnehmer in 21 verschiedenen Ländern gesetzlich eingestuft werden:
Die Gesetzgebung ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Es gilt aber auch international: nicht wie der Vertrag benannt ist, sondern wie die Arbeit gelebt wird, ist für die Einstufung der Selbständigkeit entscheidend.
Die Regeln, die von den örtlichen Gerichten zur Beurteilung des Status eines unabhängigen Auftragnehmers herangezogen werden, sind unterschiedlich, folgen aber in der Regel einer Kernliste von Faktoren wie:
- Keine Weisungen
- Freie Einteilung der Arbeitszeit
- Recht zur Delegation und keine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung
- Verantwortung für das Ergebnis der geleisteten Arbeit
- Zahl der Kunden
Aus meiner Sicht benötigen (Solo-)Selbständige und deren Auftraggeber mehr Rechtssicherheit und einfachere sowie schnellere Verfahren. Ein Weg dahin könnten Positivkriterien sein. Positivkriterien würden eine Selbständigkeit bestätigen und diesen Status vom Arbeitnehmer abgrenzen. Diese Positivkriterien würden bspw. laut EuGH für eine selbstständige Tätigkeit sprechen:
- Delegation von Aufgaben an Dritte
- Ablehnung von Aufträgen
- Annahme von Nebenbeschäftigungen
- Annahme von Aufträgen auch von direkten Wettbewerbern des Auftraggebers
- Freie Einteilung der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens
Liebe Politik, bitte schafft eine klare und einfach festzustellende Rechtssicherheit für (Solo-)Selbständige durch Positivkriterien!
Beste Grüße
Matthias
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